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Ratgeber · 4 Min. Lesezeit

Freie Gutachterwahl – warum du den Gutachter der Gegenseite ablehnen darfst

Der Anruf kommt oft schneller als der Abschleppwagen. Und er klingt hilfsbereit.

Kurz und knapp

Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls hast du das Recht, einen eigenen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung kann dir keinen Gutachter vorschreiben. Die Kosten trägt trotzdem die Gegenseite.

Geprüft von Christian Garic, Kfz-Sachverständiger · Stand: 26. August 2026

Warum die Versicherung so schnell anruft

Der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers hat ein wirtschaftliches Interesse daran, dass dein Schaden möglichst niedrig ausfällt. Ein von ihm beauftragter und bezahlter Sachverständiger arbeitet in diesem Rahmen.

Das heißt nicht, dass solche Gutachten falsch sind. Aber sie neigen dazu, Positionen wie merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall und Reparaturdauer eher zurückhaltend anzusetzen – und genau dort steckt dein Geld.

Der Schadenmanagement-Anruf

Häufig ist von „Schadenservice“, „Partnerwerkstatt“ oder „unbürokratischer Abwicklung“ die Rede. Der Kern ist immer derselbe: Die Versicherung möchte den Prozess steuern – Gutachter, Werkstatt, Restwertkäufer.

Du musst dich darauf nicht einlassen. Ein freundliches „Ich habe bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt“ genügt.

  • Du wählst den Sachverständigen
  • Du wählst die Werkstatt
  • Du entscheidest, ob und wo du reparieren lässt
  • Du entscheidest, ob du das Fahrzeug verkaufst

Was du am Telefon sagen solltest – und was nicht

Mach keine Angaben zum Hergang, bevor die Haftung geklärt ist, und unterschreib nichts, was dir die Gegenseite zuschickt. Insbesondere Restwertangebote und Abfindungserklärungen solltest du nie ohne Prüfung annehmen.

Verweise auf deinen Sachverständigen und, falls vorhanden, auf deinen Anwalt. Beides ist dein gutes Recht und kostet dich bei klarer Haftung nichts.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Stand der Praxis wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die rechtliche Durchsetzung arbeiten wir mit spezialisierten Verkehrsrechtsanwälten zusammen.

FAQ

Häufige Fragen

Kann die Versicherung die Erstattung verweigern, weil ich einen eigenen Gutachter genommen habe?

Nein, solange kein Bagatellschaden vorliegt und das Honorar nicht erkennbar überhöht ist.

Was, wenn die Versicherung schon einen Gutachter geschickt hat?

Du kannst trotzdem ein eigenes Gutachten beauftragen. Bei erheblichen Abweichungen ist das oft der einzige Weg, die Differenz durchzusetzen.

Unfall gehabt? Ein Anruf reicht.

Christian Garic geht selbst ans Telefon. Kein Callcenter, kein Formular-Pingpong – in fünf Minuten weißt du, woran du bist.

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