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Ratgeber · 5 Min. Lesezeit

Fiktive Abrechnung – wann sie sich lohnt und wann nicht

Der Klassiker bei älteren Fahrzeugen – mit ein paar Regeln, die man kennen muss.

Kurz und knapp

Bei der fiktiven Abrechnung lässt du dir die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten netto auszahlen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet, weil sie nicht angefallen ist. Wertminderung und Nutzungsausfall bleiben davon unberührt.

Geprüft von Christian Garic, Kfz-Sachverständiger · Stand: 26. August 2026

So funktioniert es

Das Gutachten weist die erforderlichen Reparaturkosten aus. Du entscheidest dich, das Geld zu nehmen und selbst zu reparieren, günstiger reparieren zu lassen oder das Fahrzeug so weiterzufahren.

Grundlage sind die ortsüblichen Stundenverrechnungssätze. Der Versicherer darf dich unter bestimmten Voraussetzungen auf eine günstigere, gleichwertige freie Werkstatt verweisen – aber nicht pauschal und nicht bei jungen oder scheckheftgepflegten Fahrzeugen.

Was du bekommst und was nicht

  • Netto-Reparaturkosten laut Gutachten: ja
  • Mehrwertsteuer: nur bei tatsächlicher Reparatur mit Rechnung
  • Merkantile Wertminderung: ja
  • Nutzungsausfall: ja, aber nur mit Nachweis der Ausfallzeit
  • Sachverständigenkosten: ja
  • Kostenpauschale: ja, meist 25 bis 30 Euro

Die 130-Prozent-Falle bei fiktiver Abrechnung

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, darfst du fiktiv nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts abzüglich Restwert abrechnen. Die erweiterte 130-Prozent-Regel gilt nur bei tatsächlicher, fachgerechter und vollständiger Reparatur.

Wenn du später doch reparierst

Du kannst auch nach fiktiver Abrechnung noch reparieren lassen und die Mehrwertsteuer nachfordern. Dafür brauchst du eine Rechnung. Für den Nutzungsausfall brauchst du zusätzlich eine Reparaturbestätigung vom Sachverständigen.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Stand der Praxis wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die rechtliche Durchsetzung arbeiten wir mit spezialisierten Verkehrsrechtsanwälten zusammen.

FAQ

Häufige Fragen

Darf ich das Fahrzeug beschädigt weiterfahren?

Nur wenn es verkehrssicher ist. Beschädigte Beleuchtung, scharfe Kanten oder eingeschränkte Sicht sind ein Problem – auch versicherungsrechtlich.

Erfährt der Käufer später vom Schaden?

Du bist beim Verkauf zur Offenlegung verpflichtet. Ein nicht reparierter Unfallschaden mindert den Preis zusätzlich.

Unfall gehabt? Ein Anruf reicht.

Christian Garic geht selbst ans Telefon. Kein Callcenter, kein Formular-Pingpong – in fünf Minuten weißt du, woran du bist.

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