Zum Inhalt springen

Für Geschädigte kostenlos

  • täglich 7–22 Uhr

Reparaturbestätigung

Reparaturbestätigung: Nutzungsausfall auch bei Eigenreparatur

Wer fiktiv abrechnet und selbst repariert, braucht einen Nachweis – sonst zahlt die Versicherung keinen Nutzungsausfall.

15
Jahre Berufserfahrung
2 Std.
Gutachten nach Besichtigung
0 €
für Geschädigte
100 km
Einsatzradius Hamburg–Berlin

Für wen

Geschädigte, die fiktiv abgerechnet und anschließend selbst oder in freier Werkstatt repariert haben.

Kosten

Günstige Pauschale – deutlich weniger als der Nutzungsausfall, den du damit durchsetzt.

  • Nachweis der fachgerechten und vollständigen Instandsetzung
  • Grundlage für Nutzungsausfallentschädigung
  • Wichtig für die Verkehrssicherheit und den späteren Weiterverkauf
  • Kurzer Termin, Bestätigung noch am selben Tag

Warum die Versicherung ohne Nachweis nicht zahlt

Bei fiktiver Abrechnung bekommst du die Reparaturkosten netto ausgezahlt, ohne reparieren zu müssen. Nutzungsausfall gibt es aber nur für die Zeit, in der das Fahrzeug tatsächlich nicht nutzbar war – und das musst du nachweisen.

Die Reparaturbestätigung dokumentiert, dass das Fahrzeug tatsächlich und fachgerecht instandgesetzt wurde. Damit setzt du den Nutzungsausfall durch, statt ihn zu verlieren.

Christian Garic, Kfz-Sachverständiger, bei der Fahrzeugbesichtigung vor Ort

Ablauf

Drei Schritte. Keine Bürokratie.

Die meisten Menschen haben nach einem Unfall zwei Fragen: Was kostet mich das, und wie lange dauert es. Antwort: nichts, und heute.

  1. 1

    Du rufst an

    Ein Anruf genügt. Wir klären in fünf Minuten die Haftungslage und vereinbaren den Besichtigungstermin – in der Regel noch am selben Tag.

  2. 2

    Wir besichtigen dein Fahrzeug

    Wo es dir passt: am Unfallort, zu Hause, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst. Vollständige Dokumentation von Schaden, Ausstattung und Zustand.

  3. 3

    Gutachten in 2 Stunden

    Zwei Stunden nach der Besichtigung liegt das fertige Gutachten digital bei dir – auf Wunsch direkt auch bei Versicherung, Werkstatt und Anwalt.

FAQ

Häufige Fragen zum Reparaturbestätigung

Reicht eine Werkstattrechnung nicht aus?

Bei Eigenreparatur gibt es keine Rechnung. Und auch bei freien Werkstätten prüfen Versicherer, ob wirklich fachgerecht und im dokumentierten Umfang repariert wurde. Die Bestätigung eines Sachverständigen beendet die Diskussion.

Unfall gehabt? Ein Anruf reicht.

Christian Garic geht selbst ans Telefon. Kein Callcenter, kein Formular-Pingpong – in fünf Minuten weißt du, woran du bist.

Mo–So 07:00–22:00 Uhr

0172 2442454

Kostenlos für Geschädigte · täglich 7–22 Uhr