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Für Geschädigte kostenlos

  • täglich 7–22 Uhr

Ablauf

Vom Anruf zum Gutachten: ein halber Tag.

Kein Portal, kein Ticketsystem, kein Rückruf in drei Werktagen. Du rufst an, wir kommen, du hast dein Gutachten.

15
Jahre Berufserfahrung
2 Std.
Gutachten nach Besichtigung
0 €
für Geschädigte
100 km
Einsatzradius Hamburg–Berlin
Christian Garic, Kfz-Sachverständiger, bei der Fahrzeugbesichtigung vor Ort

Ablauf

Drei Schritte. Keine Bürokratie.

Die meisten Menschen haben nach einem Unfall zwei Fragen: Was kostet mich das, und wie lange dauert es. Antwort: nichts, und heute.

  1. 1

    Du rufst an

    Ein Anruf genügt. Wir klären in fünf Minuten die Haftungslage und vereinbaren den Besichtigungstermin – in der Regel noch am selben Tag.

  2. 2

    Wir besichtigen dein Fahrzeug

    Wo es dir passt: am Unfallort, zu Hause, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst. Vollständige Dokumentation von Schaden, Ausstattung und Zustand.

  3. 3

    Gutachten in 2 Stunden

    Zwei Stunden nach der Besichtigung liegt das fertige Gutachten digital bei dir – auf Wunsch direkt auch bei Versicherung, Werkstatt und Anwalt.

Im Detail

Was bei der Besichtigung passiert

Ein Gutachten ist nur so gut wie die Aufnahme. Deshalb dokumentieren wir mehr, als am Ende im Bericht auftaucht – damit später nichts fehlt.

Schadenaufnahme

  • Vollständige Fotodokumentation aller Schadenbereiche
  • Vermessung von Deformationen und Anstoßhöhen
  • Prüfung verdeckter Schäden an Trägern und Aggregaten
  • Plausibilitätsprüfung zum geschilderten Unfallhergang

Fahrzeugbewertung

  • Ausstattung, Laufleistung und Vorschäden
  • Reifen-, Lack- und Pflegezustand
  • Wiederbeschaffungswert und regionaler Restwert
  • Merkantile Wertminderung, wenn sie anfällt

Kalkulation

  • Reparaturweg nach Herstellervorgaben
  • Ortsübliche Stundenverrechnungssätze
  • Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer
  • Nutzungsausfall nach Fahrzeuggruppe

Übergabe

  • Fertiges PDF zwei Stunden nach der Besichtigung
  • Auf Wunsch Versand an Versicherung und Werkstatt
  • Erläuterung der Zahlen am Telefon
  • Auf Wunsch Kontakt zum Verkehrsrechtsanwalt

Wichtig

Drei Dinge, die du vorher nicht tun solltest

Nicht reparieren lassen

Was repariert ist, lässt sich nicht mehr begutachten. Warte mit der Werkstatt, bis das Gutachten steht.

Nichts unterschreiben

Abfindungserklärungen und Restwertangebote der Gegenseite beenden deine Ansprüche – oft weit unter Wert.

Fahrzeug nicht verkaufen

Ein Verkauf vor dem Gutachten legt den Restwert auf den erzielten Preis fest. Das kann tausende Euro kosten.

Im Zweifel: erst anrufen, dann handeln. Christian Garic ist Mo–So 07:00–22:00 Uhr erreichbar.

Der Unterschied

Dein Gutachter oder deren Gutachter

Die gegnerische Versicherung bietet oft an, „unbürokratisch jemanden vorbeizuschicken“. Das ist erlaubt – und du darfst ablehnen.

Wer bezahlt ihn?

Dein Sachverständiger

Du – über deinen Schadenersatz

Gutachter der Versicherung

Die gegnerische Versicherung

In wessen Interesse arbeitet er?

Dein Sachverständiger

In deinem

Gutachter der Versicherung

Im Interesse des Versicherers

Merkantile Wertminderung

Dein Sachverständiger

Wird ausgewiesen, wenn sie anfällt

Gutachter der Versicherung

Wird häufig niedrig oder gar nicht angesetzt

Nutzungsausfall

Dein Sachverständiger

Fahrzeuggruppe und Dauer dokumentiert

Gutachter der Versicherung

Oft knapp bemessen

Restwert

Dein Sachverständiger

Regional erhoben und belegt

Gutachter der Versicherung

Häufig aus überregionaler Restwertbörse

Wer wählt die Werkstatt?

Dein Sachverständiger

Du

Gutachter der Versicherung

Meist die Partnerwerkstatt des Versicherers

Rechtsgrundlage: Als Geschädigter eines Haftpflichtschadens hast du die freie Wahl des Sachverständigen. Die Kosten gehören zum ersatzfähigen Schaden.

FAQ

Häufige Fragen

Was soll ich beim ersten Anruf bereithalten?

Kennzeichen, ungefähres Unfalldatum, Ort des Fahrzeugs und – falls vorhanden – die Daten des Unfallgegners. Mehr brauchen wir für den Start nicht.

Wie lange dauert die Besichtigung?

Je nach Schadenumfang 30 bis 60 Minuten. Du musst nicht die ganze Zeit dabeibleiben, solange wir Zugang zum Fahrzeug haben.

Bekomme ich das Gutachten digital oder auf Papier?

Standardmäßig digital als PDF, damit du es sofort weiterleiten kannst. Eine gedruckte Ausfertigung schicken wir auf Wunsch hinterher.

Was passiert nach dem Gutachten?

Wir übermitteln es auf Wunsch direkt an die gegnerische Versicherung, an deine Werkstatt und an deinen Anwalt. Danach entscheidest du: reparieren, fiktiv abrechnen oder verkaufen.

Muss ich mich um die Versicherung kümmern?

Nein. Wir übernehmen die Kommunikation zur Schadenhöhe. Wenn es hakt, schalten wir auf deinen Wunsch einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt ein – auch dessen Kosten trägt bei einem Haftpflichtschaden die Gegenseite.

Unfall gehabt? Ein Anruf reicht.

Christian Garic geht selbst ans Telefon. Kein Callcenter, kein Formular-Pingpong – in fünf Minuten weißt du, woran du bist.

Mo–So 07:00–22:00 Uhr

0172 2442454

Kostenlos für Geschädigte · täglich 7–22 Uhr