Ablauf
Vom Anruf zum Gutachten: ein halber Tag.
Kein Portal, kein Ticketsystem, kein Rückruf in drei Werktagen. Du rufst an, wir kommen, du hast dein Gutachten.
- 15
- Jahre Berufserfahrung
- 2 Std.
- Gutachten nach Besichtigung
- 0 €
- für Geschädigte
- 100 km
- Einsatzradius Hamburg–Berlin

Ablauf
Drei Schritte. Keine Bürokratie.
Die meisten Menschen haben nach einem Unfall zwei Fragen: Was kostet mich das, und wie lange dauert es. Antwort: nichts, und heute.
- 1
Du rufst an
Ein Anruf genügt. Wir klären in fünf Minuten die Haftungslage und vereinbaren den Besichtigungstermin – in der Regel noch am selben Tag.
- 2
Wir besichtigen dein Fahrzeug
Wo es dir passt: am Unfallort, zu Hause, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst. Vollständige Dokumentation von Schaden, Ausstattung und Zustand.
- 3
Gutachten in 2 Stunden
Zwei Stunden nach der Besichtigung liegt das fertige Gutachten digital bei dir – auf Wunsch direkt auch bei Versicherung, Werkstatt und Anwalt.
Im Detail
Was bei der Besichtigung passiert
Ein Gutachten ist nur so gut wie die Aufnahme. Deshalb dokumentieren wir mehr, als am Ende im Bericht auftaucht – damit später nichts fehlt.
Schadenaufnahme
- Vollständige Fotodokumentation aller Schadenbereiche
- Vermessung von Deformationen und Anstoßhöhen
- Prüfung verdeckter Schäden an Trägern und Aggregaten
- Plausibilitätsprüfung zum geschilderten Unfallhergang
Fahrzeugbewertung
- Ausstattung, Laufleistung und Vorschäden
- Reifen-, Lack- und Pflegezustand
- Wiederbeschaffungswert und regionaler Restwert
- Merkantile Wertminderung, wenn sie anfällt
Kalkulation
- Reparaturweg nach Herstellervorgaben
- Ortsübliche Stundenverrechnungssätze
- Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer
- Nutzungsausfall nach Fahrzeuggruppe
Übergabe
- Fertiges PDF zwei Stunden nach der Besichtigung
- Auf Wunsch Versand an Versicherung und Werkstatt
- Erläuterung der Zahlen am Telefon
- Auf Wunsch Kontakt zum Verkehrsrechtsanwalt
Wichtig
Drei Dinge, die du vorher nicht tun solltest
Nicht reparieren lassen
Was repariert ist, lässt sich nicht mehr begutachten. Warte mit der Werkstatt, bis das Gutachten steht.
Nichts unterschreiben
Abfindungserklärungen und Restwertangebote der Gegenseite beenden deine Ansprüche – oft weit unter Wert.
Fahrzeug nicht verkaufen
Ein Verkauf vor dem Gutachten legt den Restwert auf den erzielten Preis fest. Das kann tausende Euro kosten.
Im Zweifel: erst anrufen, dann handeln. Christian Garic ist Mo–So 07:00–22:00 Uhr erreichbar.
Der Unterschied
Dein Gutachter oder deren Gutachter
Die gegnerische Versicherung bietet oft an, „unbürokratisch jemanden vorbeizuschicken“. Das ist erlaubt – und du darfst ablehnen.
Wer bezahlt ihn?
Dein Sachverständiger
Du – über deinen Schadenersatz
Gutachter der Versicherung
Die gegnerische Versicherung
In wessen Interesse arbeitet er?
Dein Sachverständiger
In deinem
Gutachter der Versicherung
Im Interesse des Versicherers
Merkantile Wertminderung
Dein Sachverständiger
Wird ausgewiesen, wenn sie anfällt
Gutachter der Versicherung
Wird häufig niedrig oder gar nicht angesetzt
Nutzungsausfall
Dein Sachverständiger
Fahrzeuggruppe und Dauer dokumentiert
Gutachter der Versicherung
Oft knapp bemessen
Restwert
Dein Sachverständiger
Regional erhoben und belegt
Gutachter der Versicherung
Häufig aus überregionaler Restwertbörse
Wer wählt die Werkstatt?
Dein Sachverständiger
Du
Gutachter der Versicherung
Meist die Partnerwerkstatt des Versicherers
Rechtsgrundlage: Als Geschädigter eines Haftpflichtschadens hast du die freie Wahl des Sachverständigen. Die Kosten gehören zum ersatzfähigen Schaden.
FAQ
Häufige Fragen
Was soll ich beim ersten Anruf bereithalten?
Kennzeichen, ungefähres Unfalldatum, Ort des Fahrzeugs und – falls vorhanden – die Daten des Unfallgegners. Mehr brauchen wir für den Start nicht.
Wie lange dauert die Besichtigung?
Je nach Schadenumfang 30 bis 60 Minuten. Du musst nicht die ganze Zeit dabeibleiben, solange wir Zugang zum Fahrzeug haben.
Bekomme ich das Gutachten digital oder auf Papier?
Standardmäßig digital als PDF, damit du es sofort weiterleiten kannst. Eine gedruckte Ausfertigung schicken wir auf Wunsch hinterher.
Was passiert nach dem Gutachten?
Wir übermitteln es auf Wunsch direkt an die gegnerische Versicherung, an deine Werkstatt und an deinen Anwalt. Danach entscheidest du: reparieren, fiktiv abrechnen oder verkaufen.
Muss ich mich um die Versicherung kümmern?
Nein. Wir übernehmen die Kommunikation zur Schadenhöhe. Wenn es hakt, schalten wir auf deinen Wunsch einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt ein – auch dessen Kosten trägt bei einem Haftpflichtschaden die Gegenseite.
Unfall gehabt? Ein Anruf reicht.
Christian Garic geht selbst ans Telefon. Kein Callcenter, kein Formular-Pingpong – in fünf Minuten weißt du, woran du bist.
Mo–So 07:00–22:00 Uhr