Ratgeber · 4 Min. Lesezeit
Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall?
Die wichtigste Frage nach jedem Unfall – und die mit der einfachsten Antwort, sobald die Haftung klar ist.
Kurz und knapp
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das Gutachten vollständig. Als Geschädigter darfst du den Sachverständigen frei wählen. Die Gutachterkosten gehören nach § 249 BGB zum ersatzfähigen Schaden – du trittst deinen Erstattungsanspruch an den Sachverständigen ab und zahlst selbst nichts.
Geprüft von Christian Garic, Kfz-Sachverständiger · Stand: 26. August 2026
Unverschuldeter Unfall: Die Gegenseite zahlt
Wer einen Schaden verursacht, muss den Zustand herstellen, der ohne das schädigende Ereignis bestünde. Dazu gehören nicht nur Reparaturkosten, sondern auch die Kosten der Schadenfeststellung – also das Sachverständigengutachten.
In der Praxis läuft das über eine Abtretungserklärung: Du trittst deinen Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an den Sachverständigen ab, dieser rechnet direkt mit dem Versicherer ab. Du bekommst keine Rechnung.
Bagatellschaden: Hier wird es eng
Unterhalb einer Schadenhöhe von rund 750 bis 1.000 Euro gehen Gerichte davon aus, dass ein Kostenvoranschlag genügt. Beauftragst du trotzdem ein Vollgutachten, kann der Versicherer die Erstattung verweigern.
Das Problem: Ob es ein Bagatellschaden ist, sieht man dem Fahrzeug von außen oft nicht an. Ein verzogener Längsträger hinter einer scheinbar kleinen Delle kann den Schaden verzehnfachen. Deshalb schauen wir vorab kostenlos drauf – telefonisch oder anhand von Fotos – und sagen dir ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt.
Teilschuld: Anteilige Erstattung
Bei geteilter Haftung wird auch das Gutachterhonorar nur anteilig erstattet. Bei einer Quote von 50 zu 50 bleiben also 50 Prozent der Gutachterkosten bei dir hängen – es sei denn, eine Rechtsschutzversicherung greift.
Wichtig: Die Haftungsquote steht am Anfang selten fest. Ein sauberes Gutachten mit Schadenkompatibilitätsprüfung ist oft genau das Mittel, mit dem sich eine behauptete Mithaftung wieder abwehren lässt.
Kaskoschaden: Deine eigene Versicherung entscheidet
Bei Kaskoschäden gibt es keinen gesetzlichen Erstattungsanspruch. Ob die Gutachterkosten übernommen werden, richtet sich nach deinen Versicherungsbedingungen. Viele Versicherer beauftragen selbst einen Gutachter oder erstatten ab einer bestimmten Schadenhöhe.
Was ein Gutachten kostet, wenn du es selbst zahlst
Sachverständigenhonorare richten sich üblicherweise nach der Schadenhöhe, ergänzt um Nebenkosten für Fahrt, Fotos und Schreibarbeit. Grob liegt ein Schadengutachten je nach Schadenhöhe im mittleren dreistelligen Bereich.
Bei uns erfährst du den Rahmen vor der Beauftragung – und bei einem Haftpflichtschaden ohnehin: Du zahlst nichts.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Stand der Praxis wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die rechtliche Durchsetzung arbeiten wir mit spezialisierten Verkehrsrechtsanwälten zusammen.