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Für Geschädigte kostenlos

  • täglich 7–22 Uhr

Haftpflichtschaden

Unverschuldeter Unfall? Dein Gutachten kostet dich keinen Cent.

Der Klassiker: Du bist nicht schuld. Die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten – und du bestimmst, wer es erstellt.

15
Jahre Berufserfahrung
2 Std.
Gutachten nach Besichtigung
0 €
für Geschädigte
100 km
Einsatzradius Hamburg–Berlin

Für wen

Alle, die unverschuldet in einen Unfall geraten sind – als Fahrer, Halter oder Leasingnehmer.

Kosten

0 € für dich. Die Kosten trägt der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers (§ 249 BGB).

  • Freie Gutachterwahl – du musst den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren
  • Vollständige Schadenaufstellung inkl. Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert
  • Besichtigung vor Ort, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst
  • Direkte Abrechnung mit dem gegnerischen Versicherer
  • Auf Wunsch Vermittlung an einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt

Warum du niemals den Gutachter der Gegenseite nehmen solltest

Nach einem Unfall meldet sich oft binnen Stunden die gegnerische Versicherung und bietet an, „unbürokratisch einen Sachverständigen vorbeizuschicken“. Das klingt hilfsbereit. Der Haken: Dieser Sachverständige wird von der Versicherung bezahlt, die deinen Schaden möglichst klein rechnen will.

Der Bundesgerichtshof hat mehrfach bestätigt: Als Geschädigter eines Haftpflichtschadens darfst du einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Die Kosten gehören zum ersatzfähigen Schaden. Du musst dich also nicht auf den Gutachter der Gegenseite einlassen – und solltest es auch nicht.

Was in einem vollständigen Haftpflichtgutachten steht

Ein professionelles Schadengutachten ist mehr als eine Reparaturkostenaufstellung. Es dokumentiert Reparaturweg und Reparaturdauer, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert, die merkantile Wertminderung, die Nutzungsausfallentschädigung nach Fahrzeugklasse sowie die Plausibilität des Schadens zum Unfallhergang.

Jeder dieser Punkte ist bares Geld. Fehlt die Wertminderung, verlierst du bei einem jungen Fahrzeug schnell vierstellige Beträge. Fehlt der Nutzungsausfall, zahlst du die Zeit ohne Auto aus eigener Tasche.

So läuft es bei uns ab

Du rufst an, wir klären in wenigen Minuten die Haftungslage und vereinbaren die Besichtigung – in der Regel noch am selben Tag. Vor Ort dokumentiert Christian Garic das Fahrzeug vollständig: Schadenbild, Vorschäden, Fahrzeugausstattung, Laufleistung, Reifenzustand.

Zwei Stunden nach der Besichtigung liegt dir das fertige Gutachten digital vor. Auf Wunsch schicken wir es parallel direkt an die gegnerische Versicherung, an deine Werkstatt und an deinen Anwalt.

Christian Garic, Kfz-Sachverständiger, bei der Fahrzeugbesichtigung vor Ort

Ablauf

Drei Schritte. Keine Bürokratie.

Die meisten Menschen haben nach einem Unfall zwei Fragen: Was kostet mich das, und wie lange dauert es. Antwort: nichts, und heute.

  1. 1

    Du rufst an

    Ein Anruf genügt. Wir klären in fünf Minuten die Haftungslage und vereinbaren den Besichtigungstermin – in der Regel noch am selben Tag.

  2. 2

    Wir besichtigen dein Fahrzeug

    Wo es dir passt: am Unfallort, zu Hause, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst. Vollständige Dokumentation von Schaden, Ausstattung und Zustand.

  3. 3

    Gutachten in 2 Stunden

    Zwei Stunden nach der Besichtigung liegt das fertige Gutachten digital bei dir – auf Wunsch direkt auch bei Versicherung, Werkstatt und Anwalt.

FAQ

Häufige Fragen zum Haftpflichtschaden

Muss ich das Gutachten vorstrecken?

Nein. Bei einem eindeutigen Haftpflichtschaden rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Du zahlst nichts.

Was ist, wenn die Haftung noch unklar ist?

Dann besprechen wir das vorab offen. Bei geteilter Haftung wird das Gutachtenhonorar anteilig erstattet. Wir sagen dir vorher, womit du rechnen musst – keine Überraschungen.

Die Versicherung sagt, ich soll nur einen Kostenvoranschlag holen. Reicht das?

Nur bei Bagatellschäden unterhalb von rund 750 bis 1.000 Euro. Darüber hast du Anspruch auf ein vollwertiges Gutachten. Ein Kostenvoranschlag enthält weder Wertminderung noch Nutzungsausfall noch Restwert – du verschenkst damit oft mehr Geld, als der ganze Schaden ausmacht.

Unfall gehabt? Ein Anruf reicht.

Christian Garic geht selbst ans Telefon. Kein Callcenter, kein Formular-Pingpong – in fünf Minuten weißt du, woran du bist.

Mo–So 07:00–22:00 Uhr

0172 2442454

Kostenlos für Geschädigte · täglich 7–22 Uhr