Ratgeber · 5 Min. Lesezeit
Nutzungsausfallentschädigung – wie viel dir pro Tag zusteht
Kein Mietwagen genommen? Dann steht dir trotzdem Geld zu – für jeden Tag.
Kurz und knapp
Nutzungsausfallentschädigung ist ein Geldbetrag für jeden Tag, an dem du dein Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen konntest, obwohl du es hättest nutzen wollen und können. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeuggruppe und liegt üblicherweise zwischen etwa 23 und weit über 100 Euro pro Tag.
Geprüft von Christian Garic, Kfz-Sachverständiger · Stand: 26. August 2026
Wann du Anspruch hast
Drei Voraussetzungen müssen zusammenkommen:
- Nutzungswille: Du wolltest das Fahrzeug in dieser Zeit tatsächlich nutzen
- Nutzungsmöglichkeit: Du hättest es nutzen können, warst also nicht selbst verletzt oder im Urlaub
- Fühlbarkeit: Dir stand kein gleichwertiges Zweitfahrzeug zur Verfügung
Wie die Höhe bestimmt wird
Die Einordnung erfolgt über anerkannte Tabellen, die Fahrzeuge nach Typ und Alter in Gruppen von A bis N einteilen. Je höherwertig das Fahrzeug, desto höher der Tagessatz. Ältere Fahrzeuge werden regelmäßig um eine oder zwei Gruppen herabgestuft.
Der Sachverständige nimmt diese Einordnung im Gutachten vor. Fehlt sie, streicht der Versicherer den Posten häufig kommentarlos.
Für wie viele Tage?
Erstattet wird die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer zuzüglich einer angemessenen Überlegungs- und Beschaffungszeit. Bei Totalschaden sind zwei bis drei Wochen Wiederbeschaffungsdauer üblich.
Wichtig: Du musst den Schaden nicht sofort reparieren lassen, aber du darfst ihn auch nicht künstlich in die Länge ziehen. Der Versicherer erstattet nur die objektiv erforderliche Dauer.
Gewerbliche Fahrzeuge: Oft deutlich mehr
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen können statt der Tabellenwerte der entgangene Gewinn oder die Vorhaltekosten geltend gemacht werden. Bei einem Taxi, einem Pflegedienstfahrzeug oder einem Lieferwagen liegt dieser Betrag regelmäßig deutlich über dem Tabellensatz.
Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Du hast die Wahl. Ein Mietwagen wird zum ortsüblichen Normaltarif erstattet, nicht zum überhöhten Unfallersatztarif. Wer wenig fährt, fährt mit der Nutzungsausfallentschädigung finanziell oft besser.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Stand der Praxis wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die rechtliche Durchsetzung arbeiten wir mit spezialisierten Verkehrsrechtsanwälten zusammen.