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Für Geschädigte kostenlos

  • täglich 7–22 Uhr

Kosten

Was kostet ein Gutachten?
Für Geschädigte: nichts.

Das ist kein Lockangebot, sondern Gesetz. Wer einen Schaden verursacht, muss auch die Kosten der Schadenfeststellung tragen – also das Sachverständigengutachten.

15
Jahre Berufserfahrung
2 Std.
Gutachten nach Besichtigung
0 €
für Geschädigte
100 km
Einsatzradius Hamburg–Berlin

Übersicht

Wer zahlt in welchem Fall?

Unverschuldeter Unfall, Haftung klar

Wer zahlt
Gegnerische Haftpflichtversicherung
Dein Anteil
0 €

Teilschuld, z. B. 50 : 50

Wer zahlt
Gegenseite anteilig
Dein Anteil
Anteilig, ggf. Rechtsschutz

Selbst verschuldet, Vollkasko

Wer zahlt
Dein Kaskoversicherer, je nach Bedingungen
Dein Anteil
Ggf. Eigenanteil

Wild-, Hagel-, Diebstahlschaden

Wer zahlt
Dein Teilkaskoversicherer, je nach Bedingungen
Dein Anteil
Ggf. Eigenanteil

Bagatellschaden unter ca. 750 €

Wer zahlt
Wird meist nicht erstattet
Dein Anteil
Kostenvoranschlag genügt

Wertgutachten, Oldtimer, Leasing

Wer zahlt
Du als Auftraggeber
Dein Anteil
Festpreis, vorher genannt

Im Zweifel klären wir das in fünf Minuten am Telefon – kostenlos und unverbindlich, auch wenn am Ende kein Auftrag daraus wird.

Die wichtigste Frage

„Was kostet mich das?“
Nichts.

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers das Gutachten vollständig. Das ist kein Entgegenkommen, sondern dein gesetzlicher Anspruch nach § 249 BGB.

Du trittst deinen Erstattungsanspruch an uns ab, wir rechnen direkt mit der Gegenseite ab. Du bekommst keine Rechnung und gehst nicht in Vorleistung.

Das steckt alles im Gutachten

  • Reparaturkosten nach ortsüblichen Stundensätzen
  • Merkantile Wertminderung – oft vierstellig
  • Nutzungsausfall pro Tag nach Fahrzeuggruppe
  • Wiederbeschaffungswert und regionaler Restwert
  • Reparaturdauer und Wiederbeschaffungsdauer
  • Schadenkompatibilität zum Unfallhergang
  • Abgrenzung von Vor- und Altschäden

Fehlt einer dieser Punkte, zahlt ihn niemand freiwillig nach. Genau daran erkennt man ein schlechtes Gutachten.

Transparenz

Wie sich ein Sachverständigenhonorar zusammensetzt

Falls du das Gutachten selbst zahlst – etwa bei einem Wertgutachten – findest du hier, woraus sich der Preis ergibt. Du erfährst die Summe immer vor der Beauftragung.

Grundhonorar

Richtet sich nach der Schadenhöhe bzw. dem Fahrzeugwert. Diese Systematik ist von der Rechtsprechung anerkannt und für Versicherer nachvollziehbar.

Nebenkosten

Fahrtkosten, Fotodokumentation, Schreib- und Ausfertigungskosten sowie Kosten für Datenbankabfragen zur Restwert- und Wertermittlung.

  • Keine versteckten Positionen, keine Nachforderungen
  • Bei Haftpflichtschaden: direkte Abrechnung mit der Gegenseite
  • Bei Selbstzahlern: Festpreis vor Auftragserteilung
  • Kürzt die Versicherung unser Honorar, setzen wir es selbst durch – nicht du

FAQ

Häufige Fragen zu den Kosten

Was kostet ein Kfz-Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall?

Für dich nichts. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt die Sachverständigenkosten vollständig. Du trittst deinen Erstattungsanspruch an uns ab, wir rechnen direkt mit der Gegenseite ab.

Wonach richtet sich das Honorar?

Üblich ist eine Abrechnung nach Schadenhöhe zuzüglich Nebenkosten für Fahrt, Fotos und Ausfertigung. Diese Systematik ist von der Rechtsprechung anerkannt.

Was ist, wenn ich eine Teilschuld habe?

Dann wird das Honorar anteilig erstattet. Bei einer Quote von 50 zu 50 verbleiben 50 Prozent bei dir, sofern keine Rechtsschutzversicherung greift. Wir sagen dir das vorher.

Und bei einem Kaskoschaden?

Dann hängt es von deinen Versicherungsbedingungen ab. Viele Kaskoversicherer erstatten die Kosten ab einer bestimmten Schadenhöhe. Wir prüfen das gemeinsam, bevor wir loslegen.

Was ist ein Bagatellschaden?

Ein Schaden unterhalb von rund 750 bis 1.000 Euro. Dort genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag, und ein Vollgutachten wird nicht erstattet. Wir schauen vorab kostenlos drauf und sagen dir ehrlich, was gilt.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Bei klarer Haftungslage nein. Bei unklarer Haftung besprechen wir vorher offen, womit du rechnen musst.

Unfall gehabt? Ein Anruf reicht.

Christian Garic geht selbst ans Telefon. Kein Callcenter, kein Formular-Pingpong – in fünf Minuten weißt du, woran du bist.

Mo–So 07:00–22:00 Uhr

0172 2442454

Kostenlos für Geschädigte · täglich 7–22 Uhr