Ratgeber · 5 Min. Lesezeit
Unverschuldeter Unfall: Die ersten 60 Minuten entscheiden
Was du in der ersten Stunde tust oder unterlässt, entscheidet später über tausende Euro.
Kurz und knapp
Nach einem unverschuldeten Unfall gilt: Unfallstelle sichern, Polizei rufen, Beweise fotografieren, Daten des Unfallgegners aufnehmen, kein Schuldanerkenntnis abgeben, eigenen Sachverständigen beauftragen – erst danach die Versicherung informieren.
Geprüft von Christian Garic, Kfz-Sachverständiger · Stand: 26. August 2026
1. Unfallstelle sichern
Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen – innerorts 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter, auf der Autobahn 150 bis 400 Meter vor der Unfallstelle. Verletzte versorgen und Rettungsdienst rufen, bevor du an Papierkram denkst.
2. Polizei rufen – fast immer sinnvoll
Bei Personenschäden, unklarer Haftung, Fahrerflucht, Alkoholverdacht oder ausländischen Beteiligten ist die Polizei Pflicht. Aber auch sonst hilft ein Polizeibericht enorm, weil er Zeugen und Spurenlage festhält.
Wichtig: Die Polizei klärt nicht die zivilrechtliche Haftung. Ein Bericht ersetzt kein Gutachten.
3. Beweise sichern, bevor die Fahrzeuge bewegt werden
Fotografiere in dieser Reihenfolge – lieber zu viel als zu wenig:
- Übersichtsaufnahmen der gesamten Unfallstelle aus vier Richtungen
- Endstellung beider Fahrzeuge mit Bezug zu Fahrbahnmarkierungen
- Brems-, Kratz- und Splitterspuren auf der Fahrbahn
- Beide Kennzeichen und alle Schäden aus der Nähe
- Verkehrszeichen, Ampeln und Sichtverhältnisse
- Führerschein, Fahrzeugschein und Versichertenkarte des Gegners
4. Niemals ein Schuldanerkenntnis abgeben
Sätze wie „Tut mir leid, ich habe Sie übersehen“ sind menschlich verständlich und können dich später viel Geld kosten. Halt dich an Fakten: Wer, wann, wo, wie – ohne Bewertung.
Unterschreib an der Unfallstelle nichts außer dem Europäischen Unfallbericht mit rein tatsächlichen Angaben.
5. Eigenen Sachverständigen beauftragen – vor der Werkstatt
Ruf den Sachverständigen an, bevor das Fahrzeug repariert oder verschrottet wird. Ist das Fahrzeug nicht fahrbereit, besichtigen wir direkt beim Abschleppdienst.
Erst wenn das Gutachten vorliegt, kennst du die tatsächliche Schadenhöhe – und erst dann kannst du sinnvoll entscheiden, ob du reparierst, fiktiv abrechnest oder das Fahrzeug verkaufst.
6. Versicherung informieren – knapp und sachlich
Melde den Schaden bei deiner eigenen Versicherung fristgerecht, aber mach gegenüber der gegnerischen Versicherung keine ausführlichen Angaben zum Hergang, bevor du Rücksprache gehalten hast.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Stand der Praxis wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die rechtliche Durchsetzung arbeiten wir mit spezialisierten Verkehrsrechtsanwälten zusammen.