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Ratgeber · 4 Min. Lesezeit

130-Prozent-Regel: Reparieren, obwohl es sich rechnerisch nicht lohnt

Dein Auto ist mehr wert, als der Markt sagt – zumindest für dich.

Kurz und knapp

Die 130-Prozent-Regel erlaubt es dir, ein Fahrzeug reparieren zu lassen, dessen Reparaturkosten bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen. Voraussetzung: Du reparierst tatsächlich, vollständig und fachgerecht nach Gutachten und nutzt das Fahrzeug anschließend mindestens sechs Monate weiter.

Geprüft von Christian Garic, Kfz-Sachverständiger · Stand: 26. August 2026

Warum es die Regel gibt

Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung erkennen an, dass ein vertrautes, gepflegtes Fahrzeug für den Halter einen Wert hat, den der reine Marktwert nicht abbildet. Deshalb darf die Reparatur den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 Prozent überschreiten.

Die Bedingungen – alle müssen erfüllt sein

  • Reparaturkosten inklusive Wertminderung liegen bei maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts
  • Die Reparatur erfolgt tatsächlich und vollständig nach den Vorgaben des Gutachtens
  • Keine Teilreparatur, keine Billiglösung, keine Eigenreparatur ohne Nachweis
  • Das Fahrzeug wird anschließend mindestens sechs Monate weitergenutzt
  • Ein Sachverständigengutachten liegt vor der Reparatur vor

Der teuerste Fehler

Wer nur teilweise repariert, um Kosten zu sparen, verliert den Anspruch komplett und bekommt nur noch auf Totalschadenbasis abgerechnet – also Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Das kann mehrere tausend Euro Unterschied bedeuten.

Deshalb gilt: erst Gutachten, dann Entscheidung, dann Reparatur nach Vorgabe. Nicht umgekehrt.

Und wenn es über 130 Prozent geht?

Dann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Abgerechnet wird auf Basis Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Du darfst trotzdem reparieren lassen, musst die Differenz aber selbst tragen.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Stand der Praxis wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die rechtliche Durchsetzung arbeiten wir mit spezialisierten Verkehrsrechtsanwälten zusammen.

FAQ

Häufige Fragen

Zählt die Wertminderung in die 130 Prozent hinein?

Ja, Reparaturkosten und merkantile Wertminderung werden zusammen betrachtet.

Muss ich die sechs Monate nachweisen?

Der Versicherer kann nachfragen. Ein Verkauf innerhalb der Frist führt regelmäßig zur Rückforderung.

Unfall gehabt? Ein Anruf reicht.

Christian Garic geht selbst ans Telefon. Kein Callcenter, kein Formular-Pingpong – in fünf Minuten weißt du, woran du bist.

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