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Ratgeber · 4 Min. Lesezeit

Restwertangebot der Versicherung – die teuerste Unterschrift nach dem Unfall

Je höher der Restwert, desto weniger zahlt die Versicherung. Das ist kein Zufall.

Kurz und knapp

Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Je höher der Restwert angesetzt wird, desto weniger Geld bekommst du. Maßgeblich ist grundsätzlich der Restwert, den dein Sachverständiger auf dem für dich zugänglichen regionalen Markt ermittelt – nicht ein überregionales Sondergebot aus einer Restwertbörse.

Geprüft von Christian Garic, Kfz-Sachverständiger · Stand: 26. August 2026

So läuft die Masche

Kurz nach der Schadenmeldung übermittelt die Versicherung ein auffällig hohes Restwertangebot eines überregionalen Aufkäufers. Verkaufst du zu diesem Preis nicht, wird trotzdem damit gerechnet. Verkaufst du, ist das Fahrzeug weg und die Diskussion beendet.

Der Bundesgerichtshof hat hierzu klargestellt: Du darfst dich grundsätzlich auf die Restwertermittlung deines Sachverständigen verlassen, wenn dieser den regionalen Markt korrekt abgebildet hat.

Was du tun solltest

  • Verkauf das Fahrzeug nicht, bevor das Gutachten vorliegt
  • Nimm kein Angebot an, das dir die Versicherung zuschickt, ohne Rücksprache
  • Lass den Restwert über regionale Angebote ermitteln und dokumentieren
  • Bei Druck von der Gegenseite: Anwalt einschalten – bei Haftpflichtschaden zahlt die Gegenseite

Wie wir den Restwert ermitteln

Wir holen mehrere Angebote aus dem für dich zugänglichen regionalen Markt ein und dokumentieren sie im Gutachten mit Anbieter und Datum. Damit steht die Zahl auf einem nachprüfbaren Fundament – und nicht auf einem anonymen Börsengebot aus 500 Kilometern Entfernung.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Stand der Praxis wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die rechtliche Durchsetzung arbeiten wir mit spezialisierten Verkehrsrechtsanwälten zusammen.

FAQ

Häufige Fragen

Darf ich mein Auto behalten, obwohl Totalschaden vorliegt?

Ja. Du bekommst dann Wiederbeschaffungswert minus Restwert ausgezahlt und behältst das Fahrzeug.

Was, wenn ich schon verkauft habe?

Dann gilt in der Regel der erzielte Preis. Deshalb: vor dem Verkauf immer erst das Gutachten abwarten.

Unfall gehabt? Ein Anruf reicht.

Christian Garic geht selbst ans Telefon. Kein Callcenter, kein Formular-Pingpong – in fünf Minuten weißt du, woran du bist.

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