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Ratgeber · 3 Min. Lesezeit

Gutachten oder Kostenvoranschlag? Der Unterschied kostet dich Geld

Beide nennen eine Zahl. Nur eine davon ist dein vollständiger Schaden.

Kurz und knapp

Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt beziffert nur die Reparaturkosten. Ein Sachverständigengutachten dokumentiert zusätzlich Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfalldauer und die Plausibilität des Schadens – und ist damit die Grundlage für die vollständige Schadenregulierung.

Geprüft von Christian Garic, Kfz-Sachverständiger · Stand: 26. August 2026

Was der Kostenvoranschlag nicht kann

  • Keine merkantile Wertminderung
  • Keine Nutzungsausfalldauer und keine Fahrzeuggruppe
  • Kein Wiederbeschaffungswert, kein Restwert
  • Keine Abgrenzung von Vor- und Altschäden
  • Keine Beweiskraft bei strittiger Haftung

Wann ein Kostenvoranschlag reicht

Bei echten Bagatellschäden unterhalb von rund 750 bis 1.000 Euro. Darüber ist das Gutachten der richtige Weg – und wird bei einem Haftpflichtschaden auch bezahlt.

Der Werkstatt-Interessenkonflikt

Eine Werkstatt verdient an der Reparatur. Ein Sachverständiger verdient am Gutachten – und ist zur Neutralität verpflichtet. Diese Trennung ist der Grund, warum Versicherer und Gerichte Gutachten anders bewerten als Kostenvoranschläge.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Stand der Praxis wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die rechtliche Durchsetzung arbeiten wir mit spezialisierten Verkehrsrechtsanwälten zusammen.

FAQ

Häufige Fragen

Die Werkstatt sagt, ein Kostenvoranschlag reicht. Stimmt das?

Nur bei sehr kleinen Schäden. Bei allem darüber verschenkst du Wertminderung und Nutzungsausfall.

Unfall gehabt? Ein Anruf reicht.

Christian Garic geht selbst ans Telefon. Kein Callcenter, kein Formular-Pingpong – in fünf Minuten weißt du, woran du bist.

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