Ratgeber · 3 Min. Lesezeit
Gutachten oder Kostenvoranschlag? Der Unterschied kostet dich Geld
Beide nennen eine Zahl. Nur eine davon ist dein vollständiger Schaden.
Kurz und knapp
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt beziffert nur die Reparaturkosten. Ein Sachverständigengutachten dokumentiert zusätzlich Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfalldauer und die Plausibilität des Schadens – und ist damit die Grundlage für die vollständige Schadenregulierung.
Geprüft von Christian Garic, Kfz-Sachverständiger · Stand: 26. August 2026
Was der Kostenvoranschlag nicht kann
- Keine merkantile Wertminderung
- Keine Nutzungsausfalldauer und keine Fahrzeuggruppe
- Kein Wiederbeschaffungswert, kein Restwert
- Keine Abgrenzung von Vor- und Altschäden
- Keine Beweiskraft bei strittiger Haftung
Wann ein Kostenvoranschlag reicht
Bei echten Bagatellschäden unterhalb von rund 750 bis 1.000 Euro. Darüber ist das Gutachten der richtige Weg – und wird bei einem Haftpflichtschaden auch bezahlt.
Der Werkstatt-Interessenkonflikt
Eine Werkstatt verdient an der Reparatur. Ein Sachverständiger verdient am Gutachten – und ist zur Neutralität verpflichtet. Diese Trennung ist der Grund, warum Versicherer und Gerichte Gutachten anders bewerten als Kostenvoranschläge.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Stand der Praxis wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die rechtliche Durchsetzung arbeiten wir mit spezialisierten Verkehrsrechtsanwälten zusammen.