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Ratgeber · 3 Min. Lesezeit

Reparaturbestätigung – ohne sie kein Nutzungsausfall bei Eigenreparatur

Ein kurzer Termin, der oft mehrere hundert Euro rettet.

Kurz und knapp

Eine Reparaturbestätigung ist die schriftliche Bestätigung eines Sachverständigen, dass ein Fahrzeug fachgerecht und im Umfang des Gutachtens repariert wurde. Damit ist sie Voraussetzung für Nutzungsausfall nach Eigenreparatur und für die Weiternutzung im Rahmen der 130-Prozent-Regel.

Geprüft von Christian Garic, Kfz-Sachverständiger · Stand: 26. August 2026

Wann du eine brauchst

  • Nach fiktiver Abrechnung mit anschließender Eigenreparatur
  • Bei Reparatur in einer freien Werkstatt ohne detaillierte Rechnung
  • Zum Nachweis der Weiternutzung bei der 130-Prozent-Regel
  • Vor einem Weiterverkauf, um den ordnungsgemäßen Zustand zu belegen

Was drin stehen muss

Fahrzeugidentifikation, Bezug zum Ausgangsgutachten, Feststellung der durchgeführten Arbeiten, Beurteilung der Fachgerechtigkeit, Fotodokumentation und die Angabe der tatsächlichen Ausfallzeit.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Stand der Praxis wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die rechtliche Durchsetzung arbeiten wir mit spezialisierten Verkehrsrechtsanwälten zusammen.

FAQ

Häufige Fragen

Wie lange dauert der Termin?

In der Regel 20 bis 30 Minuten. Die Bestätigung bekommst du noch am selben Tag.

Unfall gehabt? Ein Anruf reicht.

Christian Garic geht selbst ans Telefon. Kein Callcenter, kein Formular-Pingpong – in fünf Minuten weißt du, woran du bist.

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