Ratgeber · 3 Min. Lesezeit
Reparaturbestätigung – ohne sie kein Nutzungsausfall bei Eigenreparatur
Ein kurzer Termin, der oft mehrere hundert Euro rettet.
Kurz und knapp
Eine Reparaturbestätigung ist die schriftliche Bestätigung eines Sachverständigen, dass ein Fahrzeug fachgerecht und im Umfang des Gutachtens repariert wurde. Damit ist sie Voraussetzung für Nutzungsausfall nach Eigenreparatur und für die Weiternutzung im Rahmen der 130-Prozent-Regel.
Geprüft von Christian Garic, Kfz-Sachverständiger · Stand: 26. August 2026
Wann du eine brauchst
- Nach fiktiver Abrechnung mit anschließender Eigenreparatur
- Bei Reparatur in einer freien Werkstatt ohne detaillierte Rechnung
- Zum Nachweis der Weiternutzung bei der 130-Prozent-Regel
- Vor einem Weiterverkauf, um den ordnungsgemäßen Zustand zu belegen
Was drin stehen muss
Fahrzeugidentifikation, Bezug zum Ausgangsgutachten, Feststellung der durchgeführten Arbeiten, Beurteilung der Fachgerechtigkeit, Fotodokumentation und die Angabe der tatsächlichen Ausfallzeit.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Stand der Praxis wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die rechtliche Durchsetzung arbeiten wir mit spezialisierten Verkehrsrechtsanwälten zusammen.