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Für Geschädigte kostenlos

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Ratgeber · 3 Min. Lesezeit

Die gegnerische Versicherung schickt einen Gutachter. Muss ich das akzeptieren?

Der Anruf kommt fast immer. Die Antwort darauf ist ein Satz.

Kurz und knapp

Nein. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls darfst du den Gutachter der gegnerischen Versicherung ablehnen und einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Dessen Kosten trägt ebenfalls die Gegenseite.

Geprüft von Christian Garic, Kfz-Sachverständiger · Stand: 26. August 2026

Was du am Telefon sagen kannst

„Vielen Dank, ich habe bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt. Er meldet sich bei Ihnen.“ Mehr braucht es nicht. Du musst weder diskutieren noch begründen.

Wenn der Gutachter schon da war

Das ist kein Beinbruch. Du darfst zusätzlich ein eigenes Gutachten beauftragen. Weichen die Ergebnisse deutlich voneinander ab, ist dein Gutachten die Grundlage, um die Differenz durchzusetzen – notfalls über einen Verkehrsrechtsanwalt.

Vorsicht bei Abfindungsangeboten

Häufig folgt kurz danach ein Angebot zur „schnellen Erledigung“ gegen Verzicht auf weitere Ansprüche. Unterschreib so etwas nicht, bevor der Gesamtschaden feststeht. Nach der Unterschrift sind Nachforderungen praktisch ausgeschlossen.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Stand der Praxis wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die rechtliche Durchsetzung arbeiten wir mit spezialisierten Verkehrsrechtsanwälten zusammen.

FAQ

Häufige Fragen

Kann mir daraus ein Nachteil entstehen?

Nein. Die freie Gutachterwahl ist dein Recht als Geschädigter.

Was, wenn die Versicherung die Kosten meines Gutachters nicht zahlt?

Dann setzen wir die Forderung selbst durch. Für dich ändert sich nichts.

Unfall gehabt? Ein Anruf reicht.

Christian Garic geht selbst ans Telefon. Kein Callcenter, kein Formular-Pingpong – in fünf Minuten weißt du, woran du bist.

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0172 2442454

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